WAS PASSIERT BEI EINER POLIZEIKONTROLLE, WENN UNSER FAHRZEUG MIT DEM COMBEING-KIT UMGERÜSTET IST, DIE ZULASSUNG JEDOCH EIN NUTZFAHRZEUG ANGEGIBT?
Es wird nichts passieren;
- Weil der hintere Teil Ihres Fahrzeugs privat ist und der Polizist Sie nicht dazu zwingen kann, diesen zu durchsuchen, es sei denn, er hat eine spezielle Befugnis (Durchsuchungsbefehl oder Straßensperre), und
- Weil das abnehmbare Van-Ausbaukit vollständig entfernbar ist, wird es als Last betrachtet, die Sie berechtigt sind zu transportieren.
Weitere Informationen auf der Website vanlifemag: Muss ein Van mit abnehmbarem Ausbau als VASP zugelassen werden?
WAS DARF MAN AN EINEM NUTZFAHRZEUG ÄNDERN, OHNE BEI DER TECHNISCHEN PRÜFUNG ABGELEHNT ZU WERDEN?
Seit dem 20. Mai 2018 sind die Vorschriften interpretationsfähig, und von einer Kontrolle zur anderen kann es Unterschiede geben. Die folgenden Antworten wurden uns am 17.09.2018 von einer Prüfungsbehörde mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen IT-Versionen gegeben. Bei diesen Fragen gibt es keine Probleme, solange die Arbeiten ordnungsgemäß und nach den Regeln des Handwerks ausgeführt werden und die Wohnmobil Normen eingehalten werden:
- Kann das Fahrzeug ohne Trennwand präsentiert werden? JA; keine Kontrolle
- Kann es mit einem kleinen Belüftungskasten im Dach, einem Skydome, präsentiert werden? JA
- Kann es mit einer oder mehreren Belüftungsgittern in den Wänden präsentiert werden? JA
- Kann es mit einer Isolierung an den Wänden präsentiert werden? JA. Es ist möglich, dass das PTS mit „6.1.1.g.1 Änderung, die eine Kontrolle eines Teils des Fahrwerks nicht ermöglicht“ vermerkt ist, aber das erfordert keine Nachprüfung.
- Kann es mit einer Verkleidung an den vertikalen Wänden präsentiert werden? JA. Es ist möglich, dass das PTS mit „6.1.1.g.1 Änderung, die eine Kontrolle eines Teils des Fahrwerks nicht ermöglicht“ vermerkt ist, aber das erfordert keine Nachprüfung.
- Kann es mit einer Verkleidung an der Decke präsentiert werden? JA. Es ist möglich, dass das PTS mit „6.1.1.g.1 Änderung, die eine Kontrolle eines Teils des Fahrwerks nicht ermöglicht“ vermerkt ist, aber das erfordert keine Nachprüfung.
- Kann es mit einer Zusatzbatterie präsentiert werden? Das wird nicht kontrolliert (es sei denn, die Montage könnte Probleme verursachen)
- Kann es mit einer Webasto-Heizung präsentiert werden? Das wird nicht kontrolliert.
- Kann es mit einem Einzelsitz für den Beifahrer statt der 2-Sitzbank präsentiert werden, wenn es als 3-Sitzer im Fahrzeugbrief eingetragen ist? JA. Aber nicht umgekehrt. (Es wird lediglich das Fehlen eines Sitzes vermerkt.)
- Kann es mit drehbaren Sitzaufbauten präsentiert werden? JA. Aber achten Sie auf die Befestigungen und Gurte.
Kann es mit einem Aufstelldach präsentiert werden? Die europäische Richtlinie sorgt hier für viele Kontroversen. Bei der Prüfung wird das Fahrzeug mit geschlossenem Dach präsentiert, und der Prüfer muss es nicht betätigen. Je nach Prüfer oder Montage könnte es jedoch zu einer Nachprüfung kommen, da es die Steifigkeit des Fahrzeugs verändert. Wenn jedoch alles ordnungsgemäß nach den Wohnmobil Normen gemacht ist, sollte es keine Probleme geben, und das Fahrzeug wird problemlos die Prüfung bestehen. Wenn jedoch eine Wohnmobilzulassung erforderlich ist, könnte der Prüfer auf der Fahrzeugbrief-Zulassung bestehen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den Wohnmobil Normen entspricht.